Gefährdungsbeurteilung von GS

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Jeder Unternehmer ist verpflichtet, für sein Unternehmen eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorzulegen. Besonders komplex sind die Vorgaben, die in der Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe zu berücksichtigen sind.

„Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung relevanter Gefährdungen der Beschäftigten mit dem Ziel, erforderliche Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festzulegen. Grundlage ist eine Beurteilung der mit den Tätigkeiten verbundenen inhalativen (durch Einatmen), dermalen (durch Hautkontakt) und physikalisch-chemischen Gefährdungen (Brand- und Explo- sionsgefahren) und sonstigen durch Gefahrstoffe bedingten Gefährdungen.“ (Quelle: TRGS 3.1)
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[av_heading tag=’h3′ padding=’10‘ heading=’Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)‘ color=“ style=“ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]

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