2.0 Beauftragte

2.1.1 Bestellung zur Qualitätsmanagementbeauftragten

Für die Koordination aller QM relevanten Aufgaben und deren Ergebnisse ist eine Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB) zu benennen. Im Zusammenhang mit der Beauftragtenbenennung werden alle wichtigen Aufgaben und Verantwortlichkeiten beschrieben und von der Praxisleitung sowie der Beauftragten mit Datum unterzeichnet. Die Qualitätsmanagementbeauftragte hat somit eine zentrale Position innerhalb der Praxis und berichtet der Praxisleitung direkt. Die Benennung und die damit verbundenen Befugnisse haben nichts mit einer fachlichen oder disziplinarischen Vorgesetztenfunktion gegenüber den anderen Mitarbeiterinnen gemein. Alle Mitarbeiterinnen der Praxis unterstützen die Beauftragte bei der Ausführung ihrer Aufgaben.

2.1.2 Bestellung zur Datenschutzbeauftragten

Innerhalb der Praxisorganisation ist für die Koordination aller Daten und schutzrelevanten Aufgaben sowie deren Ergebnisse eine Datenschutzbeauftragte zu benennen. Innerhalb einer Beauftragtenbenennung werden alle wichtigen Aufgaben und Verantwortlichkeiten beschrieben und von der Praxisleitung sowie der Beauftragten mit Datum unterzeichnet. Die Datenschutzbeauftragte hat somit eine zentrale Position innerhalb der Praxis und berichtet der Praxisleitung direkt. Die Benennung und die damit verbundenen Befugnisse haben nichts mit einer fachlichen oder disziplinarischen Vorgesetztenfunktion gegenüber den anderen Mitarbeiterinnen gemein. Alle Mitarbeiterinnen der Praxis unterstützen die Beauftragte bei der Ausführung ihrer Aufgaben.

2.1.3 Bestellung zur Strahlenschutzbeauftragten

Innerhalb der Praxisorganisation ist für die Koordination aller röntgenrelevanten Aufgaben und deren Ergebnisse eine Strahlenschutzbeauftragte zu benennen. Innerhalb einer Beauftragtenbenennung werden alle wichtigen Aufgaben und Verantwortlichkeiten beschrieben und von der Praxisleitung sowie der Beauftragten mit Datum unterzeichnet. Die Strahlenschutzbeauftragte hat somit eine zentrale Position innerhalb der Praxis und berichtet der Praxisleitung direkt. Die Benennung und die damit verbundenen Befugnisse haben nichts mit einer fachlichen oder disziplinarischen Vorgesetztenfunktion gegenüber den anderen Mitarbeiterinnen gemein. Alle Mitarbeiterinnen der Praxis unterstützen die Beauftragte bei der Ausführung ihrer Aufgaben.