Alarmplan – Verhalten im Brandfall

Der Alarmplan „Verhalten im Brandfall“ befindet sich zur Einsichtnahme in der Rezeption der Praxis. Der Alarmplan soll im Notfall sicherstellen, dass die wichtigsten Informationen an die richtigen Stellen in der richtigen Form weitergeleitet werden können. Gleichzeitig gibt er eine Übersicht und Anleitung über notwendige und im Notfall einzuleitende Maßnahmen. Der Alarmplan ist Bestandteil der jährlichen Mitarbeiterbelehrung. Auch neue Mitarbeiter der Praxis erhalten vor Arbeitsantritt eine Belehrung „Verhalten im Brandfall“.