Gefährdungsbeurteilung der aurident Dentalhygiene

Die Aufgabenstellungen an die Mitarbeiter einer Zahnarztpraxis und Dentalhygiene sind vielseitig und nicht selten äußerst komplex, die daraus resultierenden körperlichen und psychischen Belastungen sehr groß. Entsprechend breit ist das Feld der gesundheitlichen Gefährdungen für die Mitarbeiter unserer Praxis.

1. Es liegt in der Natur einer Zahnarztpraxis, daß diese von vielen Menschen aufgesucht wird. Ob und wenn ja in welchem Maße diese ansteckend erkrankt sind, ist für die Mitarbeiter unserer Praxis nicht sicher festzustellen. Daraus resultiert eine permanente gesundheitliche Gefährdung durch die Übertragung einer infektiösen Erkrankung. Dies kann sowohl auf dem Luftweg, als auch über Körperkontakt geschehen.

2. Aus dem unter 1 genannten Infektionsrisiko ergibt sich zwangsläufig die Verpflichtung zum Eigenschutz durch das Tragen geeigneter Schutzkleidung. Da diese mitunter sehr lange getragen werden muß, ergibt sich daraus eine weitere gesundheitliche Gefährdung. Dies wird überdeutlich, wenn Schutzhandschuhe über Stunden getragen werden müssen und die Hände darin schwitzen. Rissige bzw. stark strapazierte Haut ist die Folge. Aber auch das Tragen eines Mundschutzes, bei vielen Behandlungen mit starker Aerosolentwicklung unumgänglich, kann die Gesichtshaut stark strapazieren und schädigen.

3. Die während einer Behandlung entstehenden Aerosole können sehr infektiös sein und stellen für das ungeschützte Auge, aber auch für die Atemwege eine erhebliche Gefährdung dar.

4. Ebenfalls im Zusammenhang mit der Infektionsprävention kommen zahlreiche desinfizierende und sterilisierende Chemikalien zum Einsatz. Diese können sowohl über den Hautkontakt, als auch über die Atemwege eine gesundheitliche Gefährdung darstellen. Daß auch ein versehentlicher Verzehr dies tun würde, sei der Vollständigkeit halber erwähnt.

5. Nicht nur die unter 3 genannten desinfizierenden Stoffe gehören in unserer Praxis zu den Gefahrstoffen.
Reinigungs-, Trenn- und Abformmittel und andere dentale Materialien können durch einen unsachgemäßen Gebrauch gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen.

6.Im Zusammenhang mit der zahnmedizinischen Diagnostik kommen in unserer Praxis Röntgengeräte zum Einsatz. Diese stellen auf Grund ihrer Strahlung bei unsachgemäßer Handhabung eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit unserer Patienten und Mitarbeiter dar.

7.Die Behandlung von zahnärztlichen Patienten erfolgt fast immer in ergonomisch ungesunder Haltung für den Behandler und dessen Assistenten. Das Bemühen, dem Patienten eine möglichst angenehme Behandlungsposition zu ermöglichen, wendet sich regelmäßig gegen die gesundheitlichen Interessen der Praxismitarbeiter.

8. Ergonomische Probleme am Computerarbeitsplatz sind für unsere Praxis von eher untergeordneter Bedeutung. Auch wenn die Praxis fast vollständig digitalisiert ist, gibt es den klassischen Computer- Arbeitsplatz mit stundenlanger Bildschirmarbeit nicht. Sitzende, stehende und laufende Tätigkeiten wechseln sich unablässig und regelmäßig ab.

9. Die unter 7 genannte Flexibilität verlangt eine ebenso große Mobilität aller Mitarbeiter. Die Lauf-, Steh- und Sitzbelastungen wechseln sich zwar regelmäßig ab, sind in der Summe aber erheblich. Wegen der langen Laufwege, nicht selten in Begleitung von Patienten, besteht eine latente Stolper- und Aufprallgefahr. Auch wenn dies in fast 25 Jahren nie zu ernsthaften Problemen geführt hat, gehört es zur Gefährdungsanalyse dazu. Anders sieht es aus, betrachtet man die Gefährdung durch Ausrutschen oder Stürzen auf einer der beiden Treppen im Haus. Diese bringen die Treppen anhaftenden Risiken mit sich.

10. Laser kommen in unserer Praxis nicht zum Einsatz, weshalb von diesen auch keine Gefahr ausgehen kann. Das Licht der Polymererisationslampen stellt für das ungeschützte Auge jedoch eine erhebliche Gefahr dar.

11. Nicht nur die unter 9 genannten Lampen sind mobile elektrische Geräte in unserer Praxis. Folienschweiß- und Materialmischgeräte gehören ebenso dazu wie Computer, Drucker, Aktenvernichter und Telefone. Von diesen Geräten geht die Gefahr einer elektrischen Fehlfunktion und damit einhergehend eines Stromunfalls aus.

12. Die zahnärztliche Behandlung erfolgt überwiegend mit scharfen, spitzen und / oder rotierenden Werkzeugen und Instrumenten. Daraus resultiert eine erhebliche Gefährdung durch Schnitt-, Stich- oder Verletzungen am rotierenden Werkzeug.

13. Die Arbeit in unserer Praxis fordert alle Mitarbeiter in psychischer und physischer Hinsicht erheblich. Die ständig wechselnde Aufmerksamkeit auf höchstem Niveau, die permanente Verantwortung für die körperliche Unversehrtheit unserer Patienten, aber auch die körperliche Belastung bringen ein großes Gefährdungspotiential für die Gesundheit unserer Mitarbeiter mit sich.

14. Auch wenn Zahnarztpraxen als nicht übermäßig brandgefährdet eingestuft werden, stellen die zahlreichen brennbaren und gasenden Chemikalien in der Praxis dennoch eine erhöhte Gefährdung durch Brand dar.

15. Vor dem Hintergrund, daß in unserer Praxis vorwiegend junge Frauen beschäftigt sind, ist die Möglichkeit einer Schwangerschaft in frühem Stadium stets gegeben. Insofern besteht eine latente Gefährdung des ungeborenen Kindes durch z. B. die unter 3 genannten Chemikalien oder aber durch Infektionsübertragung.

16. Unsere Praxis bildet seit ihrer Gründung permanent junge Frauen zu zahnärztlichen Assistentinnen aus. Am Beginn ihrer Ausbildung sind einige noch minderjährig. Für diese geht von einer zu großen Arbeitsbelastung die Gefahr einer Überlastung aus.