Herrschaftswissen und Herrschaftssprache

Setzt man sich als deutscher Unternehmer mit der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben in Bezug auf Arbeits- und Gesundheitsschutz auseinander, stellt sich angesichts der Vielzahl der dafür geschaffenen Gesetze und Verordnungen früher oder später ein Gefühl der Ratlosigkeit ein. Je länger man sich mit der Problematik auseinandersetzt, desto mehr verhärtet sich der Eindruck, dass diese Ratlosigkeit nicht zufällig entsteht.

Spätestens dann, wenn zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben die Beauftragung gesetzlich legitimierter Fachleute gesetzlich vorgegeben ist (Stichwort Fachkraft für Arbeitssicherheit), ist die Frage erlaubt, ob die Gesetze, Verordnungen und Begriffe sich nicht verselbstständigt haben und in weitem Maße nur sich selber dienen.

Wenn der Angesprochene die Sprache nicht versteht, in der er angesprochen wird, wie kann man dann erwarten, dass er versteht, was von ihm verlangt wird?

Wenn Legislative, Exekutive und Judikative sich einer Sprache bedienen, die nicht einmal im Ansatz der Sprachkompetenz der wohl meisten Bürger entspricht, wer ist dann für die zweifellos gestörte Kommunikation verantwortlich?

Georg Schramm spricht in diesem Zusammenhang von „Herrschaftswissen“ und „Herrschaftssprache“, welche seiner Ansicht nach das Ziel verfolgen, dem Adressaten das Gefühl zu vermitteln, dumm zu sein.

Trotz aller Bemühungen und trotz des eigenen Anspruchs, gemäß der Gesetze zu denken und zu handeln, verhindert diese lebensferne Kommunikation das Entstehen einer Identifikation des Bürgers mit den gesetzlichen Vorgaben, die einzuhalten er unermüdlich aufgefordert und deren Nichtbeachtung zum Teil drastisch geahndet wird.

Gesetze, die nicht verstanden werden, können vom Bürger nicht gelebt werden.

Insofern sind die vorliegenden Seiten der Versuch, den Mitarbeitern unserer Praxis trotz denkbar schlechter Vorgaben einen hilfreichen Leitfaden in Sachen Unfall- und Gesundheitsschutz zur Verfügung zu stellen.

Ein Großteil der dafür aufgewendeten Arbeit und Zeit verpuffte dabei in der Übersetzung der allgegenwärtigen „Herrschaftssprache“ in eine unseren Mitarbeitern verständliche und von diesen akzeptierte Sprache.

Ob das Ergebnis den gesetzlichen Vorgaben entspricht, ist nicht sicher.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Fehlzeiten von Mitarbeitern verursachen empfindliche Störungen im Betriebsablauf der Praxis. Deshalb liegt es im Interesse aller Mitarbeiter, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu vermeiden, Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und die Erste Hilfe zu organisieren.

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und ein Betriebsarzt unterstützen uns bei der Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen.

Betriebsarzt
Nach den Bestimmungen der für alle Unternehmen geltenden DGUV Vorschrift 2 wird unsere Praxis von einem Arbeitsmediziner betreut. Dieser führt die Vorsorgeuntersuchungen durch und berät uns in allen Fragen des Gesundheitsschutzes.

Fachkraft für Arbeitssicherheit
Ein Unternehmer muss nach den Bestimmungen der für sein Unternehmen geltenden DGUV Vorschrift 2 Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen, die ihn bei der Durchführung der Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützen. Die Sicherheitsfachkräfte müssen über umfangreiche sicherheitstechnische Fachkenntnisse verfügen.

Sicherheitsbeauftragte
Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte, die den Unternehmer ehrenamtlich bei der Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes unterstützen. Sie sorgen dafür, dass Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und weisen Kollegen auf sicherheits- oder gesundheitswidriges Verhalten hin. Der oder die Sicherheitsbeauftragte ist keine Aufsichtsperson, sondern hat eine beratende Funktion. Die Aus- und Fortbildung der Sicherheitsbeauftragten wird von den Berufsgenossenschaften angeboten. Beschäftigt ein Unternehmen mehr als 20 Mitarbeiter, so muß mindestens ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden.