3.3.1 Mitarbeiterstammdatenblatt

Für eine funktionierende Praxisinfrastruktur müssen die Mitarbeiterstammdaten konsequent erfasst werden. Hierzu dient das Formblatt auf dieser Seite, das von jeder Mitarbeiterin online ausgefüllt und per eMail an die Praxisleitung verschickt werden kann.

Diese Daten werden ständig fortgeschrieben, so dass diese Aufzeichnungen einen wichtigen Nachweis für etwaige externe Überwachungen der Praxis darstellen.

Einblick in die Mitarbeiterstammdaten hat ausschließlich die Praxisleitung.

Verlässt eine Mitarbeiterin die Praxis , wird deren Unterlage für mindestens 10 Jahre archiviert.

Erfassungsformular (erstmalig)

Das Formular dient der erstmaligen Erfassung der Daten.

Für die Erfassung von Änderungen steht darunter ein zweites Formular zur Verfügung.

Erfassungsformular (Änderungen)