Brandschutz

Zahnarztpraxen gehören gemäß BGR 133 zu den Arbeitsstätten mit geringer Brandgefährdung. Trotzdem muß der Praxisbetreiber für den Ernstfall gewappnet sein. Insbesondere was Brände und Explosionen anbelangt, ist es laut §10 Arbeitsschutzgesetz seine Pflicht, entsprechende Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten zu treffen. Zum vorbeugenden Brandschutz gehören der bauliche, anlagentechnische und organisatorische Brandschutz. Zum abwehrenden Brandschutz zählen die Kernelemente Retten, Löschen und Bergen.

Vorbeugender Brandschutz

Feuer! Was nun?
Bei einem Brand gilt es, möglichst rasch zu handeln, da sich schnell eine große Hitze und gefährliche Brand- und Rauchgase entwickeln. Deshalb muss jeder einzelne Mitarbeiter bereits vorher wissen, was im Brandfall zu tun ist. Ein aktueller Alarmplan muss daher an einem gut sichtbaren Standort – bei uns in der Rezeption – angebracht werden, dieser muss regelmäßiger Bestandteil der Mitarbeiterunterweisungen sein. Auf diesem stehen neben Hinweisen zum Verhalten im Brandfall auch die wichtigsten Notrufnummern.

„Schnell raus! Aber wie?
Erstfälle passieren immer unerwartet – im Umkehrschluss muss immer damit gerechnet werden. So dürfen vorhandene Flucht- und Rettungswege und Notausgänge niemals verstellt werden, müssen immer leicht passierbar und dauerhaft gekennzeichnet sein, zum Beispiel mit lang nachleuchtenden Piktogrammen. Sind in unserer Praxis alle Flucht- und Rettungswege und Notausgänge gekennzeichnet und auch für Patienten schnell zu entdecken?

„Vorausdenken! An was?
Durch ein paar leicht durchzuführende organisatorische Maßnahmen ist es möglich, die Brandgefahr bereits im Vorfeld deutlich zu reduzieren. Als Allererstes müssen die Mitarbeiter im Rahmen einer Unterweisung unter anderem im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut gemacht werden. Am besten funktioniert das natürlich mit einer praktischen Übung. Dieses Wissen muss mindestens einmal pro Jahr aufgefrischt werden. Die Dokumentation erfolgt im QMH der Praxis. Eine weitere einfach realisierbare Maßnahme ist, entzündliche und brandfördernde Stoffe in der Praxis auf ein Minimum zu reduzieren: Das heißt, diese Stoffe lieber öfter nachbestellen, als riesige Vorräte zu horten! Nicht mehr benötigte entzündliche und brandfördernde Stoffe sollten fach- und sachgerecht entsorgt werden. Als weitere Maßnahme ist es sinnvoll, Elektrogeräte – insbesondere Hauselektrogeräte – nur auf einem schwer entflammbaren Untergrund zu betreiben. Übrigens: Vorsicht ist natürlich auch in der Vorweihnachtszeit geboten: Kerzen in der Praxis sind zwar sehr schön, sollten jedoch niemals unbeaufsichtigt brennen!

Abwehrender Brandschutz

Feuerlöscher! Aber wo?
Rasches Handeln ist wichtig – ein Feuerlöscher muss schnell gefunden werden. Stellen, an denen sich eine Feuerlöscheinrichtung befindet, müssen gut sichtbar und stets leicht zugänglich sein, ansonsten sind diese dauerhaft mit lang nachleuchtenden Piktogrammen zu kennzeichnen.

Die Pflicht, in der Praxis gebrauchsfertige Feuerlöscher bereitzustellen, ist uns bewusst. Diese Feuerlöscher müssen außerdem dem Stand der Technik und den einschlägigen Normen in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechen. Sie müssen alle zwei Jahre durch eine befähigte Person überprüft werden, leicht zu handhaben und leicht zugänglich sein. Die Anzahl der Löschmitteleinheiten ergibt sich zum einen aus der Grundfläche der Praxis, zum anderen aus der geringen Brandgefährdungsklasse, der Zahnarztpraxen zugeordnet sind. Ein Beispiel: Eine Praxis mit ca. 200 qm benötigt 12 Löschmitteleinheiten (siehe Tabelle). Dabei hat auf jeder Etage mindestens ein Feuerlöscher zu stehen. Doch was sind Löschmitteleinheiten? Jeder Feuerlöschertyp hat eine bestimmte Anzahl an Löschmitteleinheiten. Ein Feuerlöscher mit der Kennzeichnung 21 A zum Beispiel erbringt 6 Löschmitteleinheiten, einer mit der Aufschrift 27 Ahat 9 Löschmitteleinheiten. Der Buchstabe A steht für die Brandklasse A, also für Brände fester Stoffe. Die Brandklasse B steht für Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen und die Brandklasse C für Brände von Gasen etc..Es gibt jedoch auch Feuerlöscher mit geringerer und größerer Löschmittelkapazität. Alle Mitarbeiter unserer Praxis informieren sich im Rahmen der jährlichen Unterweisung, was auf  unseren Feuerlöschern steht!

„Löschen! Und wie?
Jetzt heißt es: Nerven bewahren. Denn eigentlich ist es ganz einfach, mit einem Feuerlöscher umzugehen. Generell gilt: Das Feuer muss außerhalb von Gebäuden immer mit der Windrichtung gelöscht werden. Mit den Löscharbeiten sollte am besten vorne und vor allem unten begonnen werden, das Löschmittel sollte flächenförmig über den Brand verteilt werden. Den Feuerlöscher auf keinen Fall wahllos mitten in die Flammen einbringen. Beim Löschvorgang sollte darauf geachtet werden, dass nur so viel Löschmittel eingesetzt wird, wie benötigt wird, um für eventuelle Rückzündungen gewappnet zu sein. Größere Brände sollten idealerweise mit gleich mehreren Feuerlöschern gelöscht werden. Und nicht vergessen: Nach Benutzung des Feuerlöschers muss dieser unbedingt wieder befüllt und geprüft werden, um optimal auf den nächsten Ernstfall vorbereitet zu sein.