3.3.2 Tarifvertrag
Einen Tarifvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte gibt es für Niedersachsen nicht.
Deshalb basieren die für aurident geltenden Regelungen hinsichtlich der Vergütung von Mitarbeitern auf dem
für Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnarzthelferinnen in Hamburg, Hessen, im Saarland, Landesteil Westfalen-Lippe
Zwischen
der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten/Zahnarzthelferinnen,
Auf der Horst 29
48147 Münster
und dem
Verband medizinischer Fachberufe e.V.
Gesundheitscampus-Süd 33
44801 Bochum
vom 9. Januar 2015.
Dieser Tarifvertrag bildet den zwingend erforderlichen Kompromiss zwischen den Interessen aller Beteiligten nach Ansicht der Praxisleitung gut ab.
Die für aurident erarbeiteten Regelungen weichen vom o.g. Tarifvertrag nur dann ab, wenn es die konkrete Praxissituation erforderlich macht. Dies ist im Einzelfall transparent zu erläutern.
Die Umsetzung dieser Regelungen erfolgt erstmals im Juni 2015.
Aurich, 6. Juni 2015